Heft 1
NÜCHTERN Magazin für evidenzbasierte Raucherentwöhnung
← Magazin 05. Mai 2026
Recht · 7 min

Nichtraucherschutz in DE, AT, CH — Stand Frühjahr 2026

Drei Länder, drei Gesetzeslagen, viele Übergangsfristen. Eine sachliche Bestandsaufnahme der Nichtraucherschutz-Regelungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz — mit Quellenangaben und ohne politische Wertung.

Tabakkontroll-Politik ist im deutschsprachigen Raum föderal und uneinheitlich. Drei Länder, dreizehn Bundesländer in Deutschland, neun in Österreich, sechsundzwanzig Kantone in der Schweiz — und damit eine Vielzahl von Detail-Regelungen, die für Reisende, Gastronomen und Veranstalter regelmäßig zu Unsicherheit führen. Dieser Text fasst den Stand zur Drucklegung des Heftes zusammen, ohne Anspruch auf juristische Beratung.

Deutschland

Das Bundesnichtraucherschutzgesetz von 2007 regelt das Rauchverbot in Bundeseinrichtungen, im öffentlichen Personenverkehr und in Gaststätten des Bundes. Für die übergroße Mehrheit der Gastronomie sind jedoch die Landesnichtraucherschutzgesetze einschlägig — und die unterscheiden sich.

Bayern hat seit dem Volksentscheid 2010 das strengste Gesetz: ein ausnahmsloses Rauchverbot in geschlossenen Gaststätten ohne Raucherraum-Klausel. Mehrere norddeutsche Länder erlauben gesonderte Raucherräume in größeren Gaststätten unter Auflagen. In Nordrhein-Westfalen wurde 2013 nachgeschärft; die Raucherklub-Konstruktion ist dort weitgehend unterbunden. Sächsische und brandenburgische Regelungen kennen weiterhin Sonderfälle für eingetragene Vereine und kleine Eckkneipen.

Die Tabaksteuer wird seit 2022 schrittweise erhöht, mit weiteren festgelegten Schritten 2026 und 2027. Außenwerbung für Tabakprodukte ist seit 2022 verboten, Kinowerbung seit 2021. E-Zigaretten und Tabakerhitzer wurden mit der Novelle 2023 weitgehend in die Werbeverbote einbezogen.

Österreich

Österreich hat seit dem 1. November 2019 ein ausnahmsloses Rauchverbot in der Gastronomie. Damit endete ein jahrzehntelanger Streit um Sonderregelungen, der politisch erst 2018 entschieden wurde. Die Regelung gilt für alle geschlossenen Räume gastronomischer Betriebe — einschließlich Shisha-Bars und sogenannter Raucherzimmer, die zuvor unter Auflagen gestattet waren.

Tabakwerbung ist in Österreich umfassend verboten; das gilt auch für Sponsoring und Verkaufsförderung am Point of Sale. Tabakerhitzer und E-Zigaretten wurden 2022 in das Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz integriert. Die Tabaksteuer-Sätze werden in mehrjährigen Schritten an die EU-Mindestsätze angeglichen.

Eine Besonderheit: Die österreichische Trafik-Struktur — der monopolisierte Tabakverkauf über Trafikanten — bleibt erhalten, wird aber durch verstärkte Schulungsanforderungen und Alters-Kontroll-Verpflichtungen ergänzt.

Schweiz

Die Schweiz war lange Zeit ein Sonderfall im europäischen Vergleich. Mit der Volksabstimmung „Kinder ohne Tabak” am 13. Februar 2022 wurde die Bundesverfassung um ein striktes Tabakwerbeverbot dort ergänzt, wo Kinder und Jugendliche erreicht werden können. Die Umsetzung erfolgte mit dem revidierten Tabakproduktegesetz, das in mehreren Schritten zwischen 2024 und 2026 in Kraft tritt.

Das Rauchverbot in der Gastronomie ist seit dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen von 2010 grundsätzlich geregelt; kantonale Regelungen können strenger sein, aber nicht großzügiger. Bedienungslose Raucherräume sind zulässig, mit Bedienung in einzelnen Kantonen unter Auflagen. Das Sponsoring bei Sport- und Kulturveranstaltungen, die für Kinder und Jugendliche zugänglich sind, ist mit der Umsetzung von 2024 verboten.

Die Tabaksteuer ist in der Schweiz im internationalen Vergleich moderat — politische Erhöhungen werden seit Jahren diskutiert, aber wegen der Grenzlage und des Kaufkraft-Effekts mit Vorsicht beschlossen.

Was sich für Reisende konkret unterscheidet

In allen drei Ländern gilt: Rauchen in geschlossenen Gaststätten ist nicht mehr die Regel. Aber die Details — Raucherräume, Außengastronomie, Vereinslokale, Shisha-Bars, Hotellobbys — divergieren in einer Weise, die einzelne Recherche vor Reisen lohnt. Verlässliche Quellen sind die jeweiligen Gesundheitsministerien und die Krebsligen, die jährlich aktualisierte Übersichten publizieren.

Was wir nicht leisten: Bewertung. Welches Land die „richtige” Tabakpolitik macht, ist eine Frage, deren Beantwortung jenseits unserer redaktionellen Linie liegt. Wir dokumentieren — was geregelt ist, mit welchen Fristen, auf welcher rechtlichen Grundlage. Die politische Diskussion gehört in das politische Feuilleton, nicht in dieses Magazin.


Ressort: Recht & Politik